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VO zum Schutz vor Waldbränden

Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat die Verordnung zum Schutz von Waldbränden geltend gemacht.

Diese besagt, dass jegliches Anzünden von Feuern (auch Brauchtumsfeuer) und das Rauchen in Wäldern sowie in deren Gefährdungsbereich  verboten ist.

Wir bitten die Bevölkerung sich daran zu halten, um Brände zu vermeiden.

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